Informationen für Verkäufer

Informationen für Verkäufer

Planen Sie den Verkauf einer Immobilie in Spanien? Hier erhalten Sie eine kompakte Übersicht über die entscheidenden Informationen:

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Eigentümerschaft und Verkaufsberechtigung

Vor einem Immobilienverkauf wird die Eigentümerschaft („Titularidad“) ermittelt, um sicherzustellen, dass der Verkäufer rechtlich überhaupt befugt ist.

Identifikation und Dokumente

Ein gültiges N.I.E.-Zertifikat („Número de Identificación para Extranjeros“) ist für den Verkauf erforderlich.

Der Verkäufer muss den Energieausweis („Certificado de Eficiencia Energética“ oder „CEE“) beim Notartermin vorlegen.

Grundbuch- und Katasteramt

Beim „Registro de la Propiedad“ erhält der Verkäufer einen aktuellen Grundbuchauszug.

Das „Catastro“ liefert dem Verkäufer katasterrelevante Informationen zur Immobilie.

Hypotheken

Die Austragung einer Hypothek aus dem Grundbuch obliegt dem Verkäufer. Bei bestehender Hypothek bereitet die Bank des Verkäufers die notwendigen Unterlagen vor.

Bewohnbarkeit und Bauzustand

Die „Cédula de habitabilidad“ bestätigt die Bewohnbarkeit einer Immobilie und muss alle 10 Jahre erneuert werden.

„Certificado de no infracción urbanística“ und „Certificado de situación urbanística“ informieren über Bauverstöße bzw. den baulichen Zustand der Immobilie.

Baugenehmigung („Licencia de obra“), Bauabnahme („Final de obra“) und Baupläne sollten dem Käufer, falls vorhanden, vorgelegt werden.

Ferienvermietung

Bei Ferienobjekten muss der Verkäufer dem Käufer das „DRIAT“-Formular und das „ETV“-Schild übergeben.

Hausgemeinschaft

Der Verkäufer muss schriftlich belegen, dass er keine Schulden bei der Hausgemeinschaft hat und über anstehende Arbeiten und Umlagen informieren.

Steuern und Gebühren

Zahlungsbelege vom ATIB für „IBI“ und „tasa de basura“ der letzten 4 Jahre sind vorzulegen.

Der Verkäufer zahlt die Wertzuwachssteuer („Plusvalía“) und eventuell die Gewinnsteuer („Impuesto sobre las ganancias de capital“).

Bankangelegenheiten

Der Käufer benötigt ein spanisches Bankkonto („cuenta bancaria“) für alle anfallenden Kosten.

Nebenkosten

Der Verkäufer sollte dem Käufer die letzten Rechnungen der Nebenkosten („suministros“) zur Verfügung stellen.

Rechtsberatung

Es wird empfohlen, dass der Verkäufer sich von einem in Spanien zugelassenen Anwalt („Abogado“) beraten lässt.

Notariat und Gestoría

Das Notariat („Notaría“) führt die notarielle Abwicklung durch und bietet oft auch die nachfolgende Abwicklung bei den Ämtern an.

Eine Gestoría kann bei vielen amtlichen Themen helfen und manchmal auch Steuerberatung anbieten.

Steuerpflicht für Nichtresidente

Nichtresidente Verkäufer müssen eine Einkommenssteuer für Nichtansässige beim zentralspanischen Finanzamt („Agencia Tributaria“ oder „AEAT“) abführen. WICHTIG: Dies übernimmt der Käufer mittels des „Modelo 211“, indem er den entsprechenden Steuerbetrag von der Kaufsumme abzieht und ihn direkt an das Finanzamt zahlt.

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