Planen Sie den Verkauf einer Immobilie in Spanien? Hier erhalten Sie eine kompakte Übersicht über die entscheidenden Informationen:
Vor einem Immobilienverkauf wird die Eigentümerschaft („Titularidad“) ermittelt, um sicherzustellen, dass der Verkäufer rechtlich überhaupt befugt ist.
Ein gültiges N.I.E.-Zertifikat („Número de Identificación para Extranjeros“) ist für den Verkauf erforderlich.
Der Verkäufer muss den Energieausweis („Certificado de Eficiencia Energética“ oder „CEE“) beim Notartermin vorlegen.
Beim „Registro de la Propiedad“ erhält der Verkäufer einen aktuellen Grundbuchauszug.
Das „Catastro“ liefert dem Verkäufer katasterrelevante Informationen zur Immobilie.
Die Austragung einer Hypothek aus dem Grundbuch obliegt dem Verkäufer. Bei bestehender Hypothek bereitet die Bank des Verkäufers die notwendigen Unterlagen vor.
Die „Cédula de habitabilidad“ bestätigt die Bewohnbarkeit einer Immobilie und muss alle 10 Jahre erneuert werden.
„Certificado de no infracción urbanística“ und „Certificado de situación urbanística“ informieren über Bauverstöße bzw. den baulichen Zustand der Immobilie.
Baugenehmigung („Licencia de obra“), Bauabnahme („Final de obra“) und Baupläne sollten dem Käufer, falls vorhanden, vorgelegt werden.
Bei Ferienobjekten muss der Verkäufer dem Käufer das „DRIAT“-Formular und das „ETV“-Schild übergeben.
Der Verkäufer muss schriftlich belegen, dass er keine Schulden bei der Hausgemeinschaft hat und über anstehende Arbeiten und Umlagen informieren.
Zahlungsbelege vom ATIB für „IBI“ und „tasa de basura“ der letzten 4 Jahre sind vorzulegen.
Der Verkäufer zahlt die Wertzuwachssteuer („Plusvalía“) und eventuell die Gewinnsteuer („Impuesto sobre las ganancias de capital“).
Der Käufer benötigt ein spanisches Bankkonto („cuenta bancaria“) für alle anfallenden Kosten.
Der Verkäufer sollte dem Käufer die letzten Rechnungen der Nebenkosten („suministros“) zur Verfügung stellen.
Es wird empfohlen, dass der Verkäufer sich von einem in Spanien zugelassenen Anwalt („Abogado“) beraten lässt.
Das Notariat („Notaría“) führt die notarielle Abwicklung durch und bietet oft auch die nachfolgende Abwicklung bei den Ämtern an.
Eine Gestoría kann bei vielen amtlichen Themen helfen und manchmal auch Steuerberatung anbieten.
Nichtresidente Verkäufer müssen eine Einkommenssteuer für Nichtansässige beim zentralspanischen Finanzamt („Agencia Tributaria“ oder „AEAT“) abführen. WICHTIG: Dies übernimmt der Käufer mittels des „Modelo 211“, indem er den entsprechenden Steuerbetrag von der Kaufsumme abzieht und ihn direkt an das Finanzamt zahlt.
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